05.03.2024 | ERP-TIPP #77 MWST-Einrichtung Teil 3: Weitere Konten In Ergänzung zum ERP-TIPP #76 führen viele Anwender zur Saldierung am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes ein Kontokorrent für Schuld (2201) und Guthaben (1175). Ab diesem wird dann auch die Überweisung an die ESTV getätigt oder die Auszahlung verbucht. Weiter kann es noch weitere Konten im Bereich von Vorsteuerkürzungen/-korrekturen (1173, 1174) geben. Für Mehrwertsteuer in anderen Länden müssen in jedem Fall gesonderte Konten geführt werden.
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