20.04.2024 | ERP-TIPP #80 MWST-Einrichtung Teil 6: Zusammenfassung und Tipps Zusammenfassend gesagt, besteht die Einrichtung der Mehrwertsteuer aus der Aktivierung der Firma, den nötigen Konten, Steuercodes und Zuordnung der Ziffern. Um den Aufwand und allfällige Fehlerquellen so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, die vorgeschlagenen Codes und Konten des jeweiligen Anbieters übernehmen. Als Tipp kann zur Kontrolle auch jederzeit eine MWST-Abrechnung ausgegeben, auf deren Richtigkeit hin geprüft und ggf. die Zuordnungen korrigiert werden.
| | 05.04.2024 | ERP-TIPP #79 MWST-Einrichtung Teil 5: Zuordnung Ziffern Formular Damit letzten Endes die Mehrwertsteuer-Abrechnung korrekt erstellt wird, müssen die Steuercodes den korrekten Ziffern des Formulars zugeordnet werden. Hier unterscheiden sich die Systeme in sofern, dass diese Zuordnung, wie im ERP-TIPP #78 erwähnt, bereits schon in den Steuercodes erfolgen kann - oder aber auch in einem dafür gesonderten Programmteil. Wichtig vor allem bei neuen bzw. zusätzlichen Codes, da dies gerne vergessen geht und in der Mehrwertsteuer-Abrechnung fehlt!
| | 20.03.2024 | ERP-TIPP #78 MWST-Einrichtung Teil 4: Steuercodes Mit den Steuercodes/Steuerschlüsseln werden die Vor- und Umsatzsteuern automatisch verbucht. Darin enthalten sind die erwähnten Automatik-/Steuerkonten, eine Zeitachse mit den jeweiligen Sätzen, Typ (z. B. Vor- und Umsatzsteuer) und die Ziffer für die Zuordnung. Je nach Anbieter gibt es noch weitere Funktionen und Optionen. Wichtig ist die Funktion der Zeitachse, da innerhalb desselben Codes die verschiedenen Sätze mit Gültigkeitsdatum verwaltet werden können.
| | 05.03.2024 | ERP-TIPP #77 MWST-Einrichtung Teil 3: Weitere Konten In Ergänzung zum ERP-TIPP #76 führen viele Anwender zur Saldierung am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes ein Kontokorrent für Schuld (2201) und Guthaben (1175). Ab diesem wird dann auch die Überweisung an die ESTV getätigt oder die Auszahlung verbucht. Weiter kann es noch weitere Konten im Bereich von Vorsteuerkürzungen/-korrekturen (1173, 1174) geben. Für Mehrwertsteuer in anderen Länden müssen in jedem Fall gesonderte Konten geführt werden.
| | 20.02.2024 | ERP-TIPP #76 MWST-Einrichtung Teil 2: Automatik-/Steuerkonten Die automatische Verbuchung des Mehrwertsteueranteils eines Geschäftsfalles erfolgt auf sogenannte Automatik- oder Steuerkonten. Die nachfolgend erwähnten Bezeichnungen und Nummern richten sich nach dem Buch "Schweizer Kontenrahmen KMU" und können auch beliebig angepasst werden: Vorsteuer für Material und Dienstleistungen (1170), Vorsteuer für Investitionen und übrige Betriebsaufwände (1171), Umsatzsteuer (2200) und für die vereinnahme Methode zwei zusätzliche Hilfskonten (1172 und 2202).
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