05.01.2024 | ERP-TIPP #73 Lohndeklarationen mittels ELM In den ERP-TIPPS 19 und 20 wurde auf das Thema von ELM eingegangen, was so viel wie "einheitliches Lohnmeldeverfahren" bedeutet. Somit können nun für das Jahr 2023 aus swissdec-zertifizierten Lohnprogrammen, direkt elektronisch die Lohndeklarationen an die Sozialversicherungsanstalten, Kranken- und Unfalltaggeldversicherungen und Steuerverwaltungen übermittelt werden. Dies ersetzt entweder den Versand per Papier oder die manuelle Erfassung in deren Portalen.
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